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Derzeit arbeiten verschiedene amtliche Sachverständige des Landes daran, unsere Einwendungen bezüglich der Deponie in Premstätten zu prüfen. Um Ihnen einen Überblick über unsere Einwendungen zu verschaffen, werden wir Ihnen in den kommenden Newsletter Ausgaben mehr darüber berichten. Heute befassen wir uns näher mit dem Thema:
Die Planung der Deponie widerspricht nach unserer Ansicht nicht nur den naturschutzrechtlichen Grundlagen des Landes Steiermark (beispielsweise der Steiermärkischen Artenschutzverordnung oder dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz 2017). Auch die EU-Vorgaben zum strengen Artenschutz wie beispielsweise die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder die Vogelschutzrichtlinie können durch die Planung unseres Erachtens nicht eingehalten werden.
Zahlreiche gefährdete und streng geschützte Tierarten würden durch die Realisierung der Deponie ihren natürlichen Lebensraum verlieren. Zudem führt das geplante Vorhaben unweigerlich zu einem erheblichen Umweltschaden.
Wir als Bürgerinitiative sind der Überzeugung, dass es anderweitige zufriedenstellende Lösungen gibt, die nicht – wie das gegenständlich geplante Vorhaben – voraussichtlich mehrere gesetzliche Verbotstatbestände erfüllen. Daher ist unserer Meinung nach auch die Voraussetzung für eine Ausnahmebewilligung des strengen Artenschutzes nicht erfüllt. Lesen Sie beim nächsten Mal mehr über die Auswirkungen der geplanten Deponie bezüglich Rodungen und die Zerstörung des Landschaftsbildes.
Ihre Bürgerinitiative „DepoNie und Nimmer“