Scroll
Laut letzter Information durch die UVP-Behörde sind die Projektunterlagen der STRABAG nunmehr vollständig eingereicht und werden voraussichtlich am Freitag, dem 24.09.2021 öffentlich aufgelegt. Sobald diese öffentliche Auflage erfolgt ist, werden die Unterlagen für alle Interessenten und Interessentinnen für 6 Wochen während der Amtsstunden zur Einsichtnahme in der Gemeinde bereitgestellt. Die Unterlagen werden sowohl analog als auch digital vor Ort zur Verfügung gestellt. Sobald die Unterlagen verfügbar sind, erhalten zudem alle Newsletter-Abonnenten und Abonnentinnen direkt den Link, unter dem die Unterlagen zusammenfassend digital auf der Website des Landes Steiermark abrufbar sein werden.
In welchem Stadium des Verfahrens befinden wir uns derzeit?
Die Unterlagen des Projektwerbers sind laut der UVP-Behörde vollständig eingereicht. Im nächsten Schritt kommt es zur öffentlichen Auflage der Antragsunterlagen, was aller Voraussicht nach am Freitag, dem 24.09.2021 erfolgen wird (siehe auch Schritt 3 unter „Wie läuft ein UVP-Verfahren ab?“). Danach liegen alle diese Unterlagen bei der UVP-Behörde sowie bei der Gemeinde für mindestens 6 Wochen lang zur Einsicht auf.
Wurden die Unterlagen des Projektwerbers bereits positiv bewertet?
Die öffentliche Auflage sagt an dieser Stelle nichts über die Genehmigungsfähigkeit der Unterlagen aus, sondern nur, dass die Unterlagen aus Sicht der Behörde und deren Sachverständige als vollständig und beurteilbar gelten. Auf dieser Basis werden nun die Amtssachverständigen der UVP-Behörde ihre Gutachten erstellen.
Wer kann einen Einspruch erheben?
Einsprüche können während der öffentlichen Auflagen (innerhalb von 6 Wochen) insbesondere von allen Nachbarinnen und Nachbarn, der Standort-Gemeinde sowie den unmittelbar angrenzenden Gemeinden, der Umweltanwältin, anerkannten Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen eingebracht werden.
Wann wird die Bürgerinitiative „DepoNIE und Nimmer“ gegründet?
Ab Beginn der öffentlichen Auflage wird die Bürgerinitiative „DepoNIE und Nimmer“ gegründet und eine Stellungnahme ausgearbeitet. Sodann kann jede wahlberechtigte Bürgerin bzw. jeder wahlberechtigte Bürger der Marktgemeinde Premstätten oder einer angrenzenden Gemeinde die Bürgerinitiative unterstützen. Derzeit kann man sich im Gemeindeamt der Marktgemeinde oder direkt auf der Website unter dem Bereich Bürgerinitiative als Mitglied der Bürgerinitiative vormerken lassen.
Selbstverständlich halten wir Sie auf der Website www.deponiestopp-premstaetten.at sowie über unsere Newsletter laufend auf dem neuesten Stand bezüglich der Gründung der Bürgerinitiative „DepoNIE und Nimmer“.