Ab welchem Zeitpunkt bzw. von wem können Einwendungen eingebracht werden?
Einwendungen können beginnend mit 24.09.2021 bis längstens 10.11.2021 insbesondere von Nachbarinnen und Nachbarn*, der Standortgemeinde, den angrenzenden Gemeinden, der Umweltanwältin, anerkannten Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen eingebracht werden.
* Als Nachbarn gelten Personen, die durch die Errichtung, den Betrieb oder den Bestand der Anlage (Baurestmassendeponie) gefährdet oder belästigt oder deren dingliche Rechte gefährdet werden könnten.